Offener Brief zur geplanten Raumordnungsnovelle
betreffend zwingende Halbpension bei Chaletdörfern
vom 01. September 2023
Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter!
Sehr geehrter Herr Geisler!
Die mit heute in Kraft tretende Raumordnungsnovelle, dessen Inhalt eine zwingende Halbpension bei Chaletdörfern beinhaltet ist so in der Praxis nicht durchführbar! Es muss die Möglichkeit geben umliegende bestehende Restaurants und Gastbetriebe in die Planung mit einzubeziehen. Die Eindämmung und Regelung von zukünftigen Chaletdörfern ist einzig und alleine im Rahmen von Flächenwidmungen, sowie deren Verwendungszweck zu regeln. Es muss berücksichtigt werden, dass eine große Nachfrage an derartigen Unterkünften am Touristischen Markt gefragt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Falkner
TTV-Präsident
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